Baugutachter Magdeburg
Kai Wagenschein
Bausachverständiger und Baugutachter
Friedrich-Ebert-Straße 2039291 Möser
Tel: 0391 556 863 70
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Qualifikation
- Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ISO 17024 – certcouncil.eu
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Geprüfter Feuchte- & Schimmel-Experte (Sprengnetter Akademie)
Silke Hentschel
Bausachverständige und Baugutachterin
39114 Magdeburg
Tel: 0391 556 863 70
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Qualifikation
- Diplom- Ingenieurin Architektur
- Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundige für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Immobilienbewerterin (IfS)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Magdeburg stehen Ihnen:
- Herr Kai Wagenschein
- Dipl.-Ing. (Architektur) Frau Silke Hentschel
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Kai Wagenschein, Dipl.-Ing. (Architektur) Frau Silke Hentschel, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Magdeburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Magdeburg kommen bzw. sich nicht in Magdeburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Magdeburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Ottostadt Magdeburg ist die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt. Mit 235.723 Einwohnern gehört die Stadt zu den Großstädten. Mit dem neuen Beinamen möchte die Elbe- und Domstadt überregional noch stärker auf sich aufmerksam machen. Die Stadt hat viele attraktive Sehenswürdigkeiten wie z.B. der Magdeburger Dom, für die sich Besucher viel Zeit nehmen müssen, um alle zu sehen. Was auch mit Sicherheit zu sehen Wert ist, ist das Elbufer der Altstadt in der Nacht.
Für Besucher und Einwohner hat die Stadt zahlreiche Sport- und Freizeitangebote sowei eine lebendige Kulturszene. Zur Erkundung der Stadt werden Stadtführungsangebote zu Fuß, mit dem Doppeldecker-Bus oder mit dem Schiff angeboten, welche zu einem Kurzbesuch einladen. Auch im Bereich Bildung hat Magdeburg einen überregionalen Ruf und darf sich auch Universitäts- und Hochschulstadt nennen. Es gibt viele Gründe Magdeburg zu besuchen oder auch in Magdeburg zu studieren. Die Stadt hat mit 235.723 Einwohnern eine optimale Größe, heißt ist weder zu groß noch zu klein. Die Stadt ist sehr günstig und bietet beste Studienbedingungen. Außerdem ist in der Stadt auch ein Nachtleben vorhanden, was öfter junge Leute anspricht. Auch Freunde der Natur sind in Magdeburg richtig, denn die Statt ist mit seinen vielen Parks die zweitgrünste Stadt Deutschlands. Wenn die Interesse besteht, Magdeburg besser kennen zu lernen, können Sie sich gerne auf der Website der Stadt genauer erkundigen.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Alter Markt
39104 Magdeburg
Grundbuchamt:
Breiter Weg 203-
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 60